Tanzstipendien

Das Bundeministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt wieder Stipendium für TänzerInnen für die Weiterbildung im Ausland aus.

Für das Studienjahr 2007/2008 schreibt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (Kunstsektion) sechs (Postgraduate-)Stipendien für TänzerInnen zur künstlerischen Fortbildung im Ausland aus. Die Laufzeit jedes der mit ¤ 1.100 monatlich dotierten Stipendien beträgt maximal 10 Monate.
Mindestvoraussetzungen für die Bewerbung sind:
nachweisbare, abgeschlossene Ausbildung im Bereich Tanz (Bühnenreife),
Nachweis öffentlichen Wirkens in Österreich,
Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen.
Ausnahmen bei den Bewerbungsvoraussetzungen sind nur in besonders begründeten Fällen möglich.
Bewerbungsunterlagen sind eine schiftliche Bewerbung und ein Demonstrationsvideo.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind mit dem deutlichen Vermerk TANZSTIPENDIEN FÜR DAS AUSLAND 2007/2008 bis 15. Mai 2007 an folgender Adresse ein zu bringen:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung VI/2
Minoritenplatz 5
1014 Wien.
www.bmukk.at

Redaktion

Submit am 27.03.2007

 

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